§1 GELTUNGSBEREICH
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Kaufverträge zwischen der HOLY Softdrinks GmbH, Saarbrücker Straße 37, 10405 Berlin, Deutschland („HOLY“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Käufer“) über den Verkauf und/ oder Lieferung beweglicher Sachen („Ware“).
(2) Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind von diesen AGB ausgeschlossen.
(3) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen HOLY und Käufer ist der schriftlich oder per Textform geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, HOLY hat deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich – durch handschriftliche Unterschrift oder mittels Docusign oder einer vergleichbaren elektronischen Signatur – zugestimmt. Selbst wenn HOLY auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(4) Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Zusagen von HOLY vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB durch den Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, jedenfalls mittels Docusign oder einer vergleichbaren elektronischen Signatur unterzeichnet. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von HOLY nicht berechtigt, abweichende Abreden zu diesen AGB zu treffen.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer gegenüber HOLY abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jedenfalls der Textform.
§2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Angebote von HOLY sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote sind befristet und gelten, sofern nicht anders angegeben, für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen ab Zugang beim Käufer.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, kann HOLY dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang annehmen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
(3) Produktbeschreibungen in Werbung sind nicht als verbindlich vereinbart zu verstehen. Angaben von HOLY zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
§3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, TRANSAKTIONSKOSTEN
(1) Sofern im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
(2) Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot von HOLY, in dem sie im Einzelnen festgelegt sind. Es gelten ausschließlich die dort vereinbarten Preisbestandteile und Konditionen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei HOLY.
(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem. § 3 (3) dieser AGB kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Kaufpreis im Verzugszeitraum zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen sowie eine Verzugspauschale in Höhe von EUR 40 fällig. HOLY behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. HOLYs Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleibt unberührt.
(5) Etwaige Transaktionskosten oder Zahlungsentgelte (z. B. PayPal-, Kreditkarten- oder Auslandsüberweisungsgebühren) trägt der Käufer.
(6) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und im Gegenseitigkeitsverhältnis zu unserer Forderung stehen. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§4 LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG, EXPORT
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als feste Frist vereinbart wurden. Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Im Falle des Verzugs des Käufers verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich um den Zeitraum, in dem der Käufer sich im Verzug befindet.
(2) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Aussonderung und Bereitstellung der Ware auf dem Werks- bzw. Lagergelände von HOLY oder auf dem Werksgelände des von HOLY beauftragten Lohnherstellers auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer auf den Käufer über (Incoterms: EXW, sofern nicht anders vereinbart). Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf ihn über.
(5) Lagerkosten nach Gefahrübergang, die erforderlich werden, weil der Käufer in Annahmeverzug kommt, eine Mitwirkungshandlung unterlässt oder sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert, trägt der Käufer. Bei Lagerung durch HOLY betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder höherer Lagerkosten bleiben vorbehalten. Die Pauschale ist auf etwaige darüber hinausgehende Ansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass HOLY kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
(6) Die Sendung wird von HOLY nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(7) Falls der Käufer Ware, die von HOLY aufgrund einer vorangegangenen Bestellung bereits ausgeliefert wurde, noch nicht bezahlt hat, ist HOLY zudem berechtigt, die Auslieferung weiterer Warensendungen so lange aufzuschieben, bis die vorangegangene Bestellung beglichen ist.
(8) Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist der Käufer für die Einhaltung aller Export- und Zollvorschriften verantwortlich, insbesondere rechtzeitig die erforderlichen Aus- und Einfuhrerlaubnisse zu beschaffen und HOLY soweit erforderlich vorzulegen. Der Käufer ist in jedem Fall insbesondere allein dafür verantwortlich, dass die Ware in das Bestimmungsland eingeführt und dort vertrieben oder – soweit sie dort ohne weiteres nicht verkehrsfähig ist – jedenfalls gelagert werden darf.
(9) Der Eintritt des Lieferverzuges auf Seiten von HOLY bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
(10) Gerät HOLY mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von HOLY auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 (Haftung) dieser AGB beschränkt.
§5 EIGENTUMSVORBEHALT UND WEITERVERÄUßERUNG
(1) Die gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von HOLY. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherung der jeweils offenen Saldoforderung, selbst wenn einzelne Lieferungen bereits bezahlt sind.
(2) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für HOLY und hat diese pfleglich zu behandeln.
(3) Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsleistungen) in Höhe des Rechnungsbetrages sicherungshalber an HOLY ab. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. HOLY ermächtigt den Käufer widerruflich, die an HOLY abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, gegen ihn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Der Käufer ist zum Erhalt der Produktqualität, der Produktsicherheit sowie der Wahrung des Markenimages von HOLY verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung weiterzuveräußern. Eine Veränderung, Entfernung oder Ersetzung der Originalverpackung oder sonstiger Kennzeichnungen (insbesondere Logos, Etiketten oder Produktkennzeichen) ist nur mit vorheriger Zustimmung von HOLY zulässig, es sei denn, gesetzliche Verpflichtungen erfordern Anpassungen der Verpackung (z.B. sprachliche Kennzeichnung oder Pflichtangaben). Diese sind mit HOLY abzustimmen.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets im Auftrag von HOLY als Hersteller, ohne dass hieraus eine Verpflichtung für HOLY entsteht. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht HOLY gehörenden Gegenständen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt, erwirbt HOLY Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Käufer HOLY bereits jetzt anteilig Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer verwahrt das entstandene (Mit-)Eigentum unentgeltlich für HOLY.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HOLY nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. herauszuverlangen. Die Rücknahme stellt zugleich einen Rücktritt vom Vertrag dar. HOLY ist befugt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten; der Verwertungserlös wird – abzüglich angemessener Verwertungskosten – mit den offenen Forderungen des Käufers verrechnet.
(7) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Käufer auf das Eigentum von HOLY hinzuweisen und HOLY unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit HOLY seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
(8) HOLY verpflichtet sich, Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, sobald und soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
(9) Das Eigentum und die Urheberrechte an allen von uns gestellten Entwürfen, Mustern, Katalogen, Produktbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen verbleiben allein bei HOLY. Dritten dürfen diese Unterlagen ohne HOLYs vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen sind auf Verlangen umgehend an HOLY zurückzugeben.
§6 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Käufer gegenüber HOLY die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Abgabe der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress).
(2) Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart oder von uns bestätigt worden ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Mängel innerhalb von drei (3) Kalendertagen schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu rügen, wobei die rechtzeitige Absendung der Anzeige zur Fristwahrung genügt. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Rügefrist drei (3) Kalendertage ab Entdeckung.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden, für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei übernommenen Garantien oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
(4) Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Gewährleistungsansprüche des Käufers bestehen nur, sofern er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(5) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge hat der Käufer während des Gewährleistungszeitraums Anspruch auf Nacherfüllung. Das Wahlrecht, ob der Mangel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben wird, liegt bei HOLY. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist dem Käufer eine weitere Nacherfüllung unzumutbar, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht nur bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
(7) Wird der Käufer von seinem Abnehmer oder von einem Verbraucher wegen eines Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, in Anspruch genommen, bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers unberührt.
(8) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von HOLY den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(9) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels sind – vorbehaltlich der in § 7 (Haftung) geregelten Voraussetzungen – erst zulässig, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder HOLY die Nacherfüllung verweigert. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Käufers nach Maßgabe von § 7 (Haftung) bleiben unberührt.
(10) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln stehen ausschließlich ihm zu und sind nicht abtretbar.
§7 HAFTUNG
(1) HOLY haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen, im Falle von Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet HOLY ebenfalls. Beruht der Schaden auf der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten, haftet HOLY jedoch nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit vorstehend in § 7 (1) und § 7 (2) nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) HOLY haftet auch nicht im Falle von höherer Gewalt. Es gilt § 8 dieser AGB.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von HOLY.
§8 RÜCKTRITT, HÖHERE GEWALT
(1) HOLY ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug gerät oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
(2) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen) entbinden HOLY für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht. Sofern solche Ereignisse HOLY die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist HOLY zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber HOLY vom Vertrag zurücktreten.
§9 VERJÄHRUNG
(1) Die Verjährung wegen Ansprüchen aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder – soweit eine Abnahme geschuldet ist – ab Abnahme. Diese Regelung gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel beruhen. Dies gilt nicht, soweit etwaige Mängel arglistig verschwiegen wurden oder im Falle übernommener Garantien.
(2) Die abweichende Verjährung gem. § 9 (1) gilt nicht bei Ansprüchen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder bei Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§10 VERTRAULICHKEIT
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von HOLY, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu betrieblichen Abläufen, Geschäftsbeziehungen, Know-how, Preisen, Rezepturen sowie alle hierzu gehörigen Informationen in Produktinformationsdateien.
(2) Der Käufer verpflichtet sich, über Vertrauliche Informationen striktes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Lieferbeziehung zeitlich unbegrenzt fort.
(3) Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind solche Informationen,
- die dem Käufer bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder ihm nachträglich von dritter Seite ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig bekannt werden;
- die bei Vertragsschluss allgemein bekannt sind oder danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden;
- die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, hat der Käufer HOLY hierüber vorab zu informieren und HOLY Gelegenheit zu geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(4) Der Käufer darf Vertrauliche Informationen nur solchen Beratern oder sonstigen Auftragnehmern zugänglich machen, die entweder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen oder zuvor in schriftlicher Form zur Wahrung der Vertraulichkeit mindestens im Umfang dieser Klausel verpflichtet worden sind. Darüber hinaus dürfen Vertrauliche Informationen ausschließlich solchen Mitarbeitern oder Auftragnehmern offengelegt werden, die diese zur Durchführung der Vertragsbeziehung zwingend benötigen. Der Käufer verpflichtet diese Personen im gesetzlich zulässigen Umfang auch über deren Ausscheiden hinaus zur Geheimhaltung.
§11 GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. HOLY ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.